OFFENLEGUNGSPFLICHTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUSSCHÜTTUNGEN. VERWEIS AUF ART. 1, CO. 125-129, GESETZ 124/2017 (D.L. 34/2109 UMGEWANDELT IN L.58/2019).
Artikel 1, Absätze 124-129, des Gesetzes Nr. 124/2017, das das Ziel verfolgt, Transparenz im System der öffentlichen Ausgaben zu gewährleisten, hat bestimmte Offenlegungspflichten sowohl für private Einrichtungen, die dem Dritten Sektor angehören, als auch für Unternehmen eingeführt, die Subventionen, Beiträge, bezahlte Aufträge und wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen, die dem öffentlichen Sektor gleichgestellt sind, erhalten.
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Die Fondazione Altromercato bescheinigt, dass sie im Jahr 2024 von der öffentlichen Verwaltung die folgenden Beträge zur teilweisen Deckung ihrer Kosten in Form von Beiträgen erhalten hat:
| Erogant | Betrag EUR | Datum der Erhebung | Grund der Versetzung |
| MINISTERO DEL LAVORO E DELLE POLITICHE SOCIALI | 205,62 | 27/12/2024 | 5 PER MILLE 2023 |
| PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO | 69.590,50 | 31/10/2024 | ANTICIPO CONTRIBUTO PROGETTO Eroi del Clima Nicaragua – Anno I |
