Nicaragua 25
Transparenz

OFFENLEGUNGSPFLICHTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUSSCHÜTTUNGEN. VERWEIS AUF ART. 1, CO. 125-129, GESETZ 124/2017 (D.L. 34/2109 UMGEWANDELT IN L.58/2019).

Artikel 1, Absätze 124-129, des Gesetzes Nr. 124/2017, das das Ziel verfolgt, Transparenz im System der öffentlichen Ausgaben zu gewährleisten, hat bestimmte Offenlegungspflichten sowohl für private Einrichtungen, die dem Dritten Sektor angehören, als auch für Unternehmen eingeführt, die Subventionen, Beiträge, bezahlte Aufträge und wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art von öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen, die dem öffentlichen Sektor gleichgestellt sind, erhalten. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Die Fondazione Altromercato bescheinigt, dass sie im Jahr 2024 von der öffentlichen Verwaltung die folgenden Beträge zur teilweisen Deckung ihrer Kosten in Form von Beiträgen erhalten hat:

 

Erogant  Betrag EUR Datum der Erhebung Grund der Versetzung
MINISTERO DEL LAVORO E DELLE POLITICHE SOCIALI 205,62 27/12/2024 5 PER MILLE 2023
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO 69.590,50 31/10/2024 ANTICIPO CONTRIBUTO PROGETTO

Eroi del Clima Nicaragua – Anno I